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    Herzlich Willkommen!

    Die Sozietät RENOWIS, zuvor unter Schmidt, Regeniter, Junker und Prof. Dr. Nolte geführt, gehört zu den traditionsreichsten Anwaltskanzleien in Dortmund und wird von den Partnern nunmehr in zweiter Generation seit rund 50 Jahren erfolgreich betrieben.

    Wir führen die langjährige Erfolgsgeschichte unserer Kanzlei ganz wesentlich darauf zurück, dass wir uns in Zeiten unübersichtlicher Großkanzleien und überörtlicher Anwaltskonsortien bewusst dazu entschieden haben, unsere Dienste auf höchstem Niveau, aber in einem persönlichen Rahmen anzubieten. Bei uns haben sich hochengagierte Rechtsanwälte verschiedener Fachrichtungen zusammengetan, um unsere Mandanten, zu denen vielfach mittelständische Unternehmen zählen, umfassend in allen Fragen beraten und vertreten zu können. In unserer Kanzlei sitzen Fachanwälte und Spezialisten der nebenstehenden Rechtsgebiete Tür an Tür und tauschen sich ständig aus, so dass jedem Mandat das größtmögliche Know-how zur Verfügung steht.

    Gerne helfen wir auch Ihnen, indem wir eine auf Ihre spezielle Situation abgestimmte Strategie entwickeln, denn Ihr Erfolg ist unser Erfolg.

  • Arbeitsrecht

    Arbeitsrecht

    Hatten Sie schon einmal ein Problem im Arbeitsrecht? Wenn nicht, sind Sie zu beglückwünschen. Wenn ja, werden Sie vielleicht gemerkt haben, wie komplex dieses Rechtsgebiet ist.

    Im Arbeitsrecht prallen täglich gegensätzliche Interessen aufeinander. Dadurch sind Konflikte vorprogrammiert. Zur Lösung dieser Konflikte bedarf es umfassenden Spezialwissens. Dies einerseits, weil das Arbeitsrecht direkt mit dem Sozial- und Steuerrecht verzahnt ist. Zum anderen, weil es durch die Rechtsprechung ständig fortgebildet und verändert wird. Ob Kündigung, Sozialplan, Abfindung oder strategische Planung von Personalentscheidungen; in unserer arbeitsrechtlich ausgerichteten Sozietät werden Sie in allen Belangen kompetent beraten und unter Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten konsequent vertreten.

    Gerade im Arbeitsrecht ist es von besonderer Wichtigkeit, sich von Anfang an fundierten Rat zu holen, um Konflikte rechtzeitig zu begrenzen, wirtschaftlich vertretbare Lösungen zu finden oder sich im Vorfeld bereits taktisch klug zu positionieren. In unserer Kanzlei stehen Ihnen zwei Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie ein Fachanwalt für Steuerrecht zur Verfügung.

  • Erbrecht

    Erbrecht

    Bei jeglichem erbrechtlichen Handlungsbedarf steht Ihnen mit Herrn Rechtsanwalt und Notar Regeniter als Fachanwalt für Erbrecht ein Erbrechtsspezialist mit langjährigen Berufserfahrungen zur Verfügung.

    Das Erbrecht zählt zu den beiden anwaltlichen Tätigkeitsschwerpunkten, auf die sich Herr Rechtsanwalt Regeniter im Anwaltsbereich seit Jahren konzentriert. Er steht Ihnen daher für Streitigkeiten um Erbe, Pflichtteil, Vermächtnis, Testamentsvollstreckung pp. als erfahrener, engagierter Interessenvertreter zur Verfügung.

    Wer allerdings seinen Erben Ärger und Streit bei der Nachlass-auseinandersetzung ersparen möchte, sollte bereits zu seinen Lebzeiten mit fachmännischer Unterstützung für eine kluge Nachlassregelung sorgen. Nach Angaben der Stiftung Warentest sind 95% der privat aufgesetzten Testamente fehlerhaft oder unvorteilhaft abgefasst.

  • Familienrecht

    Familienrecht

    Sie haben sich in Ihrer Ehe auseinandergelebt, aber der endgültige Schritt zur Scheidung fällt schwer. Neben der ohnehin schwierigen psychologischen Situation, in der Sie sich befinden, haben Sie Sorge, wie es finanziell weitergehen soll, wie ihre Kinder die Trennung bewältigen. Wer erhält das Sorgerecht, wie viel Unterhaltszahlungen können begehrt werden? Hilft der vor Jahren eventuell geschlossene Ehevertrag weiter?

    Wir beraten Sie gerne und umfassend bei allen Rechtsfragen, die sich um die Scheidung der Ehe, Kindes- und Ehegattenunterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht etc. ranken. Selbstverständlich helfen wir Ihnen aber auch, wenn es darum geht, Vorkehrungen zu treffen – z.B. durch den Abschluss eines Ehevertrages –, damit die Familie für den Fall der Fälle nicht vor unüberwindbar scheinende Probleme gestellt wird.

    Als typische Fragen des Familienrechts können sich auch Vaterschaftsklärungen , Adoptionsfragen oder gar Inobhutnahmen von Kindern etc. ergeben. Unter Umständen besteht hier sehr schneller Handlungsbedarf, da ansonsten rechtsverbindliche Tatsachen geschaffen werden, die eigentlich überhaupt nicht dauerhaft so gewollt waren.

  • Steuer- und Steuerstrafrecht

    Steuer- und Steuerstrafrecht

    Wenn die Steuerfahndung 3x klingelt ...

    Beamte der Strafverfolgungsbehörden erscheinen oft überraschend in den Morgenstunden, um Durchsuchungen oder Beschlagnahmen durchzuführen.

    Die Durchsuchungen bei einer Vielzahl von Banken und Sparkassen hat den Steuerfahndern umfangreiches Material beschert, dessen Auswertung immer noch andauert. Aber nicht nur die nicht erklärten Zinsen, das Vermögen in Luxemburg oder der Schwarzgeldtransfer via Bank ins Ausland sind Anlass für die Einleitung eines Strafverfahrens, auch der enttäuschte Geschäftspartner, der entlassene Mitarbeiter, die enttäuschte Freundin oder die verlassene Ehefrau sind die Informationsquellen, die der Behörde steuerliche Sünden offenbaren.

    Steht die Steuerfahndung bereits vor der Tür, ist es für eine Selbstanzeige (besser: nachträgliche Berichtigung) zu spät. Diese verhindert zwar nicht die Zahlung der hinterzogenen Steuern, beschert aber wenigstens Straffreiheit und schont damit den Geldbeutel.

    Die oft deutlichen Hinweise auf bevorstehende Maßnahmen werden leider zu oft beiseite geschoben. Der Hinweis der Bank, die Steuerfahndung habe Unterlagen bezüglich des Steuersparmodels Luxemburg gefunden, wird mit der Hoffnung, man selber bleibe verschont, ignoriert. Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt und wird auch nicht als solches behandelt. Die bisher sicheren Tempel der Finanzen, Politik und Medien sind gestürmt, die Götter sitzen in Untersuchungshaft.

    Die Steuerfahndung nutzt für das Strafverfahren unbarmherzig den Überraschungseffekt und das Druckmittel der Haftandrohung für einen schnellen Anfangserfolg: das umfassende Geständnis des Beschuldigten. Wird dieser erste Angriff aber erfolgreich abgewehrt, bleibt nunmehr für den Beschuldigten Zeit mit seinem Berater das weitere Vorgehen zu planen. Für die Steuerfahndung bedeutet das fehlende Geständnis die Gefahr, sich im Steuerdschungel zu verstricken und letztlich auf der Strecke zu bleiben.

    Durch die Verzahnung von Steuerrecht, Steuerstrafrecht und Strafprozessrecht wird das Steuerstrafrecht zu einem Gebiet, welches Spezialkenntnisse zur Bewältigung einer effektiven Verteidigung erfordert. Der Steuersünder ist hiermit bei weitem überfordert.

  • Verkehrsrecht

    Verkehrsrecht

    Der Rechtsbereich Verkehrsrecht setzt sich zusammen aus den Teilgebieten Verkehrszivilrecht, Bußgeldsachen, Verkehrsordnungswidrigkeiten/-strafsachen


    Wussten Sie schon ...

    ... dass Sie im Falle eines unverschuldeten Verkehrsunfalls Anspruch auf die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts Ihrer Wahl haben? Das kostet Sie im Regelfall nichts! Die beim Rechtsanwalt entstehenden Kosten gehören nämlich zum Unfallschaden dazu und sind ohne weiteres von der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu erstatten.

    Das bedeutet für Sie:
    Sparen Sie sich Zeit, Ärger und Nerven bei der oft langwierigen Korrespondenz mit Versicherungen. Geben Sie das in die Hände eines erfahrenen Fachmanns.

    Der Rechtsanwalt weiß genau, welche Ansprüche für Sie durchsetzbar sind. Der Laie verzichtet oft aus Unkenntnis auf bares Geld.

    Geben Sie die Bestimmung Ihrer Ansprüche keinesfalls aus der Hand. Versicherer wenden sich zunehmend schnell an den Geschädigten und bieten kurzfristige Regulierung an. Sie stellen einen Gutachter, einen Mietwagen und sogar die Reparaturwerkstatt. Dieser "gute Service" führt oft dazu, daß der Geschädigte auf diese Weise vielleicht nie erfährt, welche Ansprüche er tatsächlich hatte. Hier wird oft auf Kosten des Geschädigten gespart.

    Also:
    Verzichten Sie nicht auf Ihr gutes Recht. Wer sich die Regulierung seines Schadens vom Schädiger selbst oder dessen Haftpflichtversicherung aus der Hand nehmen lässt, muss sich nicht wundern, wenn er hinterher das Nachsehen hat. Legen Sie die Regulierung Ihres Unfallschadens stets in die Hände eines Rechtsanwalts, der sich im Verkehrsrecht auskennt!

    Auch in Verkehrsordnungswidrigkeiten, Strafsachen oder Bußgeld-angelegenheiten kann die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe Gold wert sein. Schon manchem, dem der Führerscheinentzug drohte, konnte durch anwaltliche Hilfe der Schein erhalten bleiben.

    Rechtsanwalt Manfred Junker ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein.

Ernst-Günther Regeniter

Rechtsanwalt & Notar

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Christoph Schmidt

Rechtsanwalt & Steuerberater

Fachanwalt für Arbeitsrecht

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Manfred Junker

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Arbeitsrecht

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Dr. Andrea Hupach

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Familienrecht

Amtliche Gütestelle

 

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